Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
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Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte entwickelte und geführte Tabelle zur Vorgabe von Leitsätzen bei Unterhalt.
Dabei bestehen Vorgaben für folgende Unterhaltsbereiche:
Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle sind bundeseinheitlich anerkannt und werden alle zwei Jahre neu berechnet. Seit dem 01.01.2008 gelten die Grundsätze für das gesamte Bundesgebiet - die zuvor für das Gebiet der neuen Bundesländer entwickelte Berliner Tabelle ist nicht mehr anwendbar.
Die Unterhaltswerte der Düsseldorfer Tabelle sind zu unterscheiden von dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der die Unterhaltsgewährung nach der aufgehobenen Regelbetrag-Verordnung abgelöst hat.
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