Rechtsanwaltskanzlei Doris Boche Genthin
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Das gesamte Privat- und Geschäftsleben ist geprägt von Verträgen. Das Zivilrecht beschäftigt sich mit dem Abschluss, der Ausgestaltung, Auslegung und Beendigung von Verträgen bzw. der allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Urteile Zivilrecht

Internetnutzer können wegen offenem WLAN abgemahnt werden

 

Bei Missbrauch durch Dritte kein Schadenersatz fällig.

 

Internetnutzer müssen keinen Schadenersatz zahlen, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können die Betreiber des WLAN-Zugangs in solchen Fällen aber abgemahnt werden. Die Abgemahnten müssen dafür dann auch die Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Musikbranche.

 

Nicht nur clevere Computerkids kennen den Trick: Der Nachbar geht nicht per Kabel ins Internet, sondern über Funk per WLAN. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert hat, kann jeder, der sich auskennt, über diese offene Verbindung ins Internet gehen und etwa Musik oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben: Er bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.

 

BGH - Urteil vom 12. Mai 2010 I ZR 121/08

OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juli 2008 11 U 52/07 (GRUR-RR 2008, 279) LG Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2007 2/3 O 19/07

Quelle: Bundesgerichtshof

BGH: "Schrottimmobilien" - Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung

 

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Bei den heute verhandelten 11 Sachen handelt es sich um Parallelverfahren, in denen die Kläger die Beklagten – unter anderem eine Bausparkasse – auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe in Anspruch nehmen.

 

Die Fallgestaltungen sind derjenigen vergleichbar, die der Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2010 (XI ZR 104/08) zugrunde lag (vgl. Pressemitteilung Nr. 133/2010). Dort hat der Senat ein Berufungsurteil bestätigt, das eine arglistige Täuschung der Anleger über die Höhe der Vertriebsprovisionen durch Angaben im sog. "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag" bejaht und damit eine Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung angenommen hat. Nach dem bundesweit verwendeten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag" soll der Auftrag "durch die in Punkt 4. und 5. der nachfolgenden Aufstellung benannten Firmen zu den dort genannten Gebührensätzen ausgeführt werden". Der Senat hat dieses Formular dahingehend ausgelegt, dass die dort genannten Gebührensätze aus Sicht der Anleger die Gesamtprovisionen angeben, zu denen die jeweiligen Vermittlungsgesellschaften den Auftrag insgesamt ausführen sollen. Fließen an die Gesellschaften tatsächlich höhere Provisionszahlungen, sind die dortigen Angaben daher unrichtig.

 

Die Berufungsgerichte haben in den heute verhandelten Sachen ein vorvertragliches Aufklärungsverschulden der Beklagten verneint. In diesen Sachen steht teilweise fest, dass der "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag" ebenfalls zum Einsatz kam, in den übrigen Fällen ist davon revisionsrechtlich auszugehen. Im Hinblick auf die Entscheidung vom 29. Juni 2010 (XI ZR 104/08) hat der Senat in den unten genannten acht Fällen die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen zur weiteren Klärung an die jeweiligen Berufungsgerichte zurückverwiesen. In drei Verfahren hat er wegen schwebender Vergleichsverhandlungen der Parteien zunächst Verkündungstermin anberaumt, um den Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Vergleichsverhandlungen abzuschließen.

 

Urteile vom 11. Januar 2011
XI ZR 220/08
KG Berlin - Urteil vom 20. Mai 2008 - 4 U 123/06
LG Berlin - Urteil vom 5. April 2006 - 4 O 27/05
XI ZR 271/08
KG Berlin - Urteil vom 1. Juli 2008 - 4 U 204/06
LG Berlin - Urteil vom 29. Juni 2006 - 4a O 348/05
XI ZR 326/08
KG Berlin - Urteil vom 17. September 2008 - 26 U 212/07
LG Berlin - Urteil vom 18. September 2007 - 37 O 59/05
XI ZR 327/08
KG Berlin - Urteil vom 20. Juni 2008 - 3 U 35/06
LG Berlin - Urteil vom 8. November 2006 - 4 O 98/05
XI ZR 357/08
KG Berlin - Urteil vom 6. Juni 2008 - 3 U 13/06
LG Berlin - Urteil vom 12. September 2006 - 4a O 349/05
XI ZR 46/09
OLG Celle - Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 U 28/06 
LG Hannover - Urteil vom 16. Dezember 2005 - 13 O 38/05
XI ZR 58/09
KG Berlin - Urteil vom 3. Februar 2009 - 4 U 237/06
LG Berlin - Urteil vom 23. August 2006 - 4 O 720/04
XI ZR 114/09
KG Berlin - Urteil vom 10. März 2009 - 4 U 241/06 
LG Berlin - Urteil vom 29. August 2006 - 37 O 29/05
Karlsruhe, den 11. Januar 2011

Quelle: jurawelt.de

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