Durch unsere langjährige Erfahrung beraten wir unseren privaten oder gewerblichen Mandaten umfassend. Wir haben ein umfangreiches Netzwerk bestehend aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Sachverständigen und Fachanwälten.
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Die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist in Deutschland gesetzlich geregelt, und zwar in der Bundesrechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vereinbarungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, müssen schriftlich getroffen werden. Diese gesetzlichen Gebühren orientieren sich - jedenfalls in den meisten Fällen - am Gegenstandswert. Das ist - vereinfacht ausgedrückt - der Betrag oder Wert, um den gestritten wird. In Abhängigkeit von diesem Gegenstandswert erwirbt der Anwalt Vergütungsansprüche für bestimmte in der RVG näher bezeichnete Tätigkeiten oder Verfahrensabschnitte.
In Straf -, Bußgeld - und auch in Sozialrechtsangelegenheiten gelten Satz - oder Betragsrahmengebühren, das heißt die Gebühr wird unabhängig von einem Gegenstandswert bestimmt. Der Rahmen dieser Gebühren wird vom RVG vorgegeben.
Bürgerinnen und Bürger, die in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. In diesen Fällen übernimmt der Staat die anfallenden Anwaltsgebühren ganz oder teilweise.
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