Oft lassen sich durch zeitnahe Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden noch positiv die Weichen stellen für die Vermeidung einer kostenintensiven Hauptverhandlung. Dies gilt für die klassischen Strafsachen wie Eigentumsdelikte und Körperverletzung genauso wie für Betrug, Unterschlagung etc.
Mit besonderer Aufmerksamkeit widmen wir uns auch dem Jugendstrafrecht. Eltern und betroffene Jugendliche sollten keine Hemmungen haben uns rechtzeitig zu konsultieren.
Wir begleiten jeden Mandanten vertrauensvoll vom ersten Gespräch bis zum Ende des Verfahrens.
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